Küche: Casual Dining
Tel. +49 30 - 2033 6363
Kleidung: Casual Smart
Ort: Erdgeschoss
Email: charlotte.fritz@regenthotels.com
Öffnungszeiten
Frühstück:
Täglich 07.00 - 10.30 Uhr
Lunch:
Private Dining Room Täglich 12.00 - 15.00 Uhr
Dinner:
Donnerstag, Freitag und Samstag 18.00 - 23.00 Uhr
Private Dining Room Sonntag - Mittwoch 18.00 - 23.00 Uhr
Adresse
Charlottenstraße 49
10117 Berlin
Germany
Gut essen ist ein ganzheitlicher Genuss.
Willkommen in unserem Casual Dining Restaurant, DER Adresse in der Französischen Straße. Gehen Sie auf Tuchfühlung mit Eleganz und Moderne an einem Ort mit familiärer Atmosphäre und vor allem mit gutem Geschmack.
Unser Markenzeichen ist ein harmonisches Zusammenspiel der Besonderheiten der heimatlichen, frischen Küche mit kulinarischen Einflüssen anderer Länder und Provenienzen. Besonders stolz sind wir auf unsere Auswahl an feinstem Fleisch und ausgewählten Produkten aus der Region, welche das Team für Sie gekonnt in Szene setzt.
Auf der Suche nach dem guten Geschmack haben wir für Sie regionale Produkte vom Domberger Brotwerk, der Forellenzucht 25 Teiche und der Berliner Kaffeerösterei in unsere Karte aufgenommen.
Genießen Sie einzigartige Kombinationen erlesener Schätze in zeitlos-elegantem Salon-Ambiente. Unser Versprechen an Sie ist ein wunderbares Geschmackserlebnis, das alle Sinne anspricht.
Private Dining Room
Der Private Dining Room (30 m²) bietet unseren Gästen einen privaten Rahmen in diskreter und edler Atmosphäre direkt neben dem Restaurant. Gerne auch für kleinere exklusive Feiern für bis zu 16 Personen .
Für Informationen oder Reservierungen kontaktieren Sie uns gern unter +49 (0)30 2033 8 oder cf.berlin@ihg.com
1. Allgemeine Angaben
1.1 Zielsetzung und Verantwortlichkeit
- Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Bezug auf unser Onlineangebot und der damit verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Online-Angebot“ oder „Website“). Details zu diesen Verarbeitungstätigkeiten sind Abschnitt 2 zu entnehmen.
- Details zu Datenverarbeitungen zwecks Durchführung unserer Geschäftsprozesse sind in Abschnitt 3 beschrieben.
- Anbieter des Online-Angebotes und datenschutzrechtlich verantwortlich ist die Regent Berlin GmbH (Charlottenstraße 49, 10117 Berlin, Deutschland) - nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“, „wir“ oder „uns“.
- Unser Online-Angebot wird bereitgestellt von der STRATO AG (Pascalstraße 10, 10587 Berlin)
- Unser Datenschutzbeauftragter ist: Sven Meyzis - IT.DS Beratung (Telefon: 0049 40-21091514 / E-Mail: s.meyzis@itdsb.de).
- Der Begriff „Nutzer“ umfasst alle Kunden und Besucher des Online-Angebotes.
1.2 Rechtsgrundlagen
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten basierend auf den folgenden Rechtsgrundlagen:
- Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Einwilligung ist jede freiwillige für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass Sie mit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
- Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung oder Durchführung vorbereitender Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO, d.h. die Daten sind erforderlich damit wir die vertraglichen Pflichten ihnen gegenüber erfüllen können oder wir benötigen die Daten um einen Vertragsschluss mit Ihnen vorzubereiten.
- Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit c DSGVO, d.h. dass z.B. aufgrund eines Gesetzes oder sonstiger Vorschriften eine Verarbeitung der Daten vorgeschrieben ist.
- Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO, d.h. dass die Verarbeitung erforderlich ist, um berechtigte Interessen unsererseits oder Dritter zu wahren, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten Ihrerseits, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
1.3 Betroffenenrechte
Ihnen stehen die nachfolgenden Rechte hinsichtlich der Datenverarbeitung durch uns zu:
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d) DSGVO sowie Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e) DSGVO.
- Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) gemäß Artikel 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO
- Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO
Hinweis: Nutzer können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
1.4 Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
1.5 Sicherheit der Verarbeitung
- Wir haben angemessene sowie dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOMs) umgesetzt. So werden die durch uns verarbeiteten Daten vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung sowie vor unberechtigten Zugriff geschützt.
- Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört insbesondere die verschlüsselte Übertragung von Daten zwischen Ihrem Browser und unserem Server.
1.6 Datenübermittlung an Dritte, Subunternehmer und Drittanbieter
- Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir geben die Daten der Nutzer nur dann an Dritte weiter, wenn dies z.B. für Abrechnungszwecke erforderlich ist oder für andere Zwecke, wenn die Übermittlung erforderlich ist, um vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Nutzern zu erfüllen.
- Sofern wir Subunternehmer für unser Online-Angebot einsetzen, haben wir gegenüber diesen Unternehmen geeignete vertragliche Vorkehrungen sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen.
- Sofern wir Inhalte, Werkzeuge oder sonstige Mittel von anderen Unternehmen (nachfolgend gemeinsam als „Drittanbieter“ bezeichnet) verwenden und deren genannter Sitz sich in einem Drittland befindet, ist davon auszugehen, dass ein Datentransfer in die Sitzstaaten der Drittanbieter stattfindet. Die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten durch uns erfolgt ausschließlich nur dann, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau, eine Einwilligung der Nutzer oder sonst eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
2. Verarbeitungen im Rahmen unseres Online-Angebotes
2.1 Erhebung von Informationen zur Nutzung des Online-Angebotes
- Bei der Nutzung des Online-Angebotes werden Informationen automatisch von dem Browser des Nutzers an uns übermittelt; dazu gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
- Die Verarbeitung dieser Informationen erfolgt aufgrund berechtigter Interessen gemäß Artikel 6 Absatz (1) lit. f DSGVO (z.B. Optimierung des Online-Angebotes) sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Artikel 5 Absatz (1) lit. f DSGVO (z.B. zur Abwehr und Aufklärung von Cyberangriffen).
- Die Informationen werden automatisch 5 Tage nach dem Ende der Verbindung – d.h. Nutzung des Online-Angebotes - gelöscht, sofern dem keine anderweitigen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
- Die Erfassung der Daten und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für die Bereitstellung des Online-Angebotes zwingend erforderlich. Es besteht daher seitens des Nutzers keine Lösch-, Widerspruchs- oder Berichtigungsmöglichkeit.
2.2 Kontaktaufnahme per EMail
- Bei der Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail werden die vom Nutzer bereitgestellten Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und deren Abwicklung verarbeitet.
- Eine anderweitige Nutzung der Daten erfolgt nur auf Basis einer Einwilligung durch den Nutzer.
2.3 Newsletter
- Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit, einen kostenfreien Newsletter zu abonnieren. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und durch uns verarbeitet. Die Verarbeitung umfasst folgende Daten: E-Mail-Adresse.
Zudem werden folgende Daten bei der Anmeldung erhoben: IP-Adresse des aufrufenden Rechners sowie Datum und Uhrzeit der Anmeldung.
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgang Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Die Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Der Versand der Newsletter erfolgt durch die CleverReach GmbH & Co. KG (Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland).
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Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletters durch den Nutzer ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO. Wir verwenden das Double-Opt-In-Verfahren (DOI). - Zweck der Datenverarbeitung
Die Erhebung der E-Mail-Adresse des Nutzers dient dazu, den Newsletter zuzustellen.
- Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die E-Mail-Adresse des Nutzers wird demnach solange gespeichert, wie das Abonnement des Newsletters aktiv ist.
- Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Das Abonnement des Newsletters kann durch den Nutzer jederzeit gekündigt werden. Zu diesem Zweck befindet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Abmelde-Link. Hierdurch wird ebenfalls ein Widerruf der Einwilligung der Speicherung der während des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten ermöglicht.
2.4 Google Fonts
- Um den Besuch auf unserer Website attraktiv zu gestalten, verwenden wir Schriftarten von Google, die sogenannten Google Fonts.
- Wir haben die Google-Fonts lokal, d.h. auf unserem Webserver, eingebunden. Das bedeutet, dass keine Verbindung zu Google-Servern besteht und somit keine Übertragung Ihrer Daten an Google erfolgt.
2.5 Social Media Plugins
- Social Media Plugins werden ausschließlich auf Basis Ihrer expliziten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nachgeladen.
- Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Daten an den jeweiligen Social Media Provider übermittelt werden.
2.6 Links zu anderen Webseiten
- Während der Nutzung einiger unserer Services (z.B. „Tisch-Reservierung“ und „Menükarte“) werden Sie automatisch auf weitere Webseiten weitergeleitet.
- Bitte beachten Sie, dass diese Datenschutzerklärung dort keine Gültigkeit hat. Die Datenschutzerklärung der verlinkten Website kann von dieser erheblich abweichen.
3. Verarbeitungen zwecks Durchführung unserer Geschäftsprozesse
3.1 Eigenbestätigung der beruflichen Notwendigkeit der Übernachtung
- Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die Abgabe der Eigenbestätigung uns gegenüber ist freiwillig und dient ausschließlich zur Feststellung der Steuerpflicht.
Wird in dieses Vorgehen nicht eingewilligt, wird die Übernachtungsteuer grundsätzlich erhoben, sofern die berufliche oder betriebliche Veranlassung der Übernachtung nicht anderweitig glaubhaft gemacht wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Nachhinein die Erstattung der einbehaltenen Übernachtungsteuer unter Vorlage des Nachweises beim zuständigen Finanzamt Marzahn-Hellersdorf zu beantragen.
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO (Gesetz) in Verbindung mit dem Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin (Übernachtungssteuergesetz - ÜnStG) sowie ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO.
- Daten
Verarbeitet werden Personenstammdaten (Name, postalische Anschrift sowie Geburtsdatum), Beherbergungszeitraum sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit.
- Empfänger
Die erhobenen Daten werden in Einzelfällen auf Anforderung an das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf weitergeleitet, das sich das Recht vorbehält, die gemachten Angaben zu überprüfen.
- Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die ausgefüllten Formulare unterliegen gemäß § 1 Absatz 3 ÜnStG einer Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren beginnend mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Formulare datenschutzkonform vernichtet.
Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber widerrufen.
3.2 Videoüberwachung
Nachfolgend finden Sie unseren Datenschutzhinweis im Sinne des Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Videoüberwachung.
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Die Verarbeitung von Videoaufzeichnungen erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz (1) lit. f DSGVO; dem sogenannten berechtigten Interesse.
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Unsere berechtigten Interessen sind:
- Wahrung des Hausrechts
- Schutz vor Diebstahl, Schutz des Eigentums
- Aufklärung von Einbruch sowie Diebstahl
- Schutz der Gäste und Mitarbeiter
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Die Verarbeitung der Videoaufzeichnungen erfolgt ausschließlich zweckgebunden gemäß der dargelegten Zwecke.
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Eine darüber hinaus gehende Nutzung oder Weitergabe der Videoaufzeichnungen erfolgen nur, soweit dies im Rahmen einer möglichen Strafverfolgung erforderlich ist. Empfänger sind in diesem Fall die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
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Wir setzen externe Dienstleister zur Wartung der Videoüberwachungsanlage ein, wobei ein Zugriff auf die Videoüberwachungsanlage bzw. gespeicherte Videoaufzeichnungen nicht ausgeschlossen werden kann.
- Die Löschung der Videoaufzeichnungen erfolgt spätestens 10 Tage nach Aufnahme, sofern keine besonderen Vorkommnisse vorgefallen sind, die eine weitere Speicherung rechtfertigen bzw. erforderlich machen.
3.3 Meldeschein
- Wir haben die gesetzliche Verpflichtung gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) nachfolgende Daten von Ihnen zu erheben (§ 29 BMG, § 30 BMG):
- Datum der Ankunft und voraussichtliche Abreise
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
- Seriennummern des Passes oder des Passersatzpapiers (nur bei ausländischen Gästen)
Bei mitreisenden Angehörigen (z.B. Ehegatten, Kinder) muss kein eigener Meldeschein ausgefüllt werden. Es genügt die Angabe der Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit. - Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen muss nur der Reiseleiter den Meldeschein ausfüllen und ansonsten die Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit angeben.
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Ausländische Gäste, die einen Meldeschein auszufüllen haben, müssen sich bei der Anmeldung mit Pass oder Passersatz ausweisen. Der Hotelier ist zur Überprüfung der im Meldeschein gemachten Angaben verpflichtet. Ergeben sich Abweichungen oder liegt kein Pass vor, ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken.
- Speicherdauer
Die ausgefüllten Meldescheine sind gemäß BMG – vom Tag der Anreise gerechnet – ein Jahr aufzubewahren und danach innerhalb von 3 Monaten zu vernichten.
- Rechtsgrundlage:
Wir sind zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten im Rahmen des BMG verpflichtet. Die Rechtgrundlage der Verarbeitung ergibt sich aus Artikel 6 Absatz (1) Buchstabe c) DSGVO (Gesetzliche Anforderung).
3.4 Tisch-Reservierung
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Wir verwenden den Dienst „Opentable“ des Anbieters OpenTable GmbH (Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland). Hierüber haben Sie die Möglichkeit Tischreservierungen für unser Lokal zu tätigen.
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Die Nutzung von Opentable trägt zur Erleichterung von Reservierungen und Optimierung unseres wirtschaftlichen Betriebs bei. Dies stellt für uns ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO dar.
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Der Dienst ist nicht direkt auf unserer Internetseite eingebettet, sondern stellt eine Verlinkung zur Seite von Opentable dar. Erst nach Betätigung der Verlinkung werden Nutzerinformationen an Opentable übertragen. Bitte beachten Sie, dass auf der Seite von OpenTable gesonderte Datenschutzbestimmungen gelten.
- Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten und den durch Sie eingegebenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Opentable unter https://www.opentable.de/legal/privacy-policy.
3.5 Hotelaufenthalt
- Wenn Sie bei uns übernachten, bemühen wir uns, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dies erfordert die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die Bereitstellung spezifischer Dienstleistungen während Ihres Hotelaufenthalts.
Diese Dienstleistungen umfassen:
- die Haushaltsführung und Wartung;
- die Rückgabe verlorener oder vergessener Gegenstände an Sie; und
- die Verwaltung Ihrer Präferenzen und die Ihrer Begleitpersonen, wie Diät-Anforderungen und Kissenpräferenzen,
um Ihnen einen besseren Service während Ihres Aufenthaltes bei uns zu bieten.
- Für diese Zwecke verarbeiten wir insbesondere folgende Daten: Vor- und Zuname, postalische Adresse, Verbrauchsgewohnheiten, Ankunfts- und Abreisedatum, Ernährungsbedürfnisse, EMail-Adresse, Vor-und Zuname der volljährigen Mitbewohner, andere persönliche Präferenzen, Zahlungsinformationen (für die Rücksendung verlorener oder vergessener Gegenstände), Telefonnummer
- Diese Daten werden in der Regel direkt von Ihnen, während Ihres Aufenthaltes im Hotel, erhoben oder erreichen uns über ihr Reisebüro oder bspw. durch das von Ihnen genutzte Buchungssystem.
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist die Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, unsere Hotelwartungsaktivitäten zu organisieren, die angebotenen Dienstleistungen zu personalisieren und den Besitzer eines verlorenen oder vergessenen Gegenstands identifizieren zu können.
- Mögliche Empfänger der Daten ist das Hotelpersonal (einschließlich Hauswirtschafts-, Wartungs-, Rezeptions- und anderes Hotelpersonal), IT-Dienstleister sowie Liefer- oder Kurierdienstanbieter (für die Rücksendung verlorener oder vergessener Gegenstände).
- Sie können der Nutzung der Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Ein Widerspruch kann zu einer spürbaren Einschränkung unserer Services führen.
3.6 Geschenkgutscheine
- In unserem Gutscheinshop haben Sie die Möglichkeit, Gutscheine zu verschiedenen Anlässen zu erwerben. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und durch uns verarbeitet. Die Verarbeitung umfasst folgende Daten: Anrede/Firma, Vorname, Name, Geburtsdatum, E-Mailadresse, Anschrift, Telefon/Fax, Gutscheinwert, Wünsche, Zahlungsdaten, Passwort für individuellen Nutzeraccount.
- Der Gutscheinshop basiert auf dem Gutscheinsystem der INCERT eTourismus GmbH & Co KG, Lederfabrik Linz, Leonfeldnerstraße 328, A-4040 Linz (www.incert.at). Wir haben mit INCERT eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
- Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung von Daten erfolgt nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben.
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist der Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Nutzer gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO.
- Die Verarbeitung der vom Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt allein zur Bearbeitung des Gutscheinkaufs und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
- INCERT nutzt den Dienst eTracker. Anbieter ist die Etracker GmbH (Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg, Deutschland) – nachfolgend „Etracker“. Des Weiteren verwendet Etracker die Cookies „bre_iframe“, Cookie „referrer_url“ sowie „XTCsid“. Rechtsgrundlage ist die Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie haben die Möglichkeit, den Dienst eTracker in der Datenschutzerklärung des Gutscheinshops zu deaktivieren.
- Die Datenschutzhinweise von INCERT finden Sie unter https://www.incert.at/datenschutz/.
3.7 Wirtschaftsauskunft, Inkasso
- Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir übermitteln Ihre Daten im Fall eines kreditorischen Risikos (Name, Anschrift, Mailanschrift, Angaben zum Unternehmen und gegebenenfalls Vertrags- und Forderungsdaten) an die IHD Gesellschaft für Kredit und Forderungsmanagement mbH, Augustinusstr. 11 B, 50226 Frechen (nachfolgend „IHD“).
- Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage dieser Übermittlung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz der personenbezogenen Daten erfordern, überwiegen.
- Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Verarbeitung ist die Bonitätsprüfung sowie die Prüfung auf Zustellbarkeit der angegebenen Anschrift und die Inkassobearbeitung. Detaillierte Informationen zu unserer Vertragspartnerin, der IHD, im Sinne des Art 14 DSGVO, also dem Geschäftszweck, dem Zweck der dortigen Datenspeicherung, der Rechtsgrundlage, den Datenempfängern der IHD, zum Selbstauskunftsrecht und dem Recht auf Löschung und Berichtigung sowie zum Profiling finden Sie unter https://www.ihd.de/datenschutz/Artikel14_Pooldaten.html
- Dauer der Speicherung
Die Speicherfrist der Daten bei der IHD richtet sich nach der Selbstverpflichtung des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.*. Die Daten werden jeweils drei Jahre auf den Tag genau nach deren Erledigung gelöscht. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der IHD.
- Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Der Datenverarbeitung kann aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.
Der Widerspruch ist zu richten an: IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH, Datenschutz, Augustinusstr. 11 B, 50226 Frechen.
4. Cookie-Policy
4.1 Allgemeine Informationen
- Cookies sind Informationen, die von unserem Webserver oder Webservern Dritter an die Web-Browser der Nutzer übertragen und dort für einen späteren Abruf gespeichert werden. Bei Cookies kann es sich um kleine Dateien oder sonstige Arten der Informationsspeicherung handeln.
- Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Online-Angebotes führen.
4.2 Cookie-Übersicht, Widerspruch
Diese Webseite verwendet ausschließlich erforderliche Cookies. Insofern besteht keine Möglichkeit zum Widerspruch.
5. Änderungen der Datenschutzerklärung
- Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung in Bezug auf die Datenverarbeitung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, an Änderungen des Online-Angebotes oder an der Datenverarbeitung anzupassen.
- Sofern Einwilligungen der Nutzer erforderlich sind oder Bestandteile der Datenschutzerklärung Regelungen des Vertragsverhältnisses mit den Nutzern enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit Zustimmung der Nutzer.
- Die Nutzer werden gebeten sich regelmäßig über den Inhalt dieser Datenschutzerklärung zu informieren.
Stand: April 2023
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Regent Berlin GmbH
Charlottenstraße 49
10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 2033 8
Fax:+49 (0) 30 2033 6119
E-Mail: info.berlin@regenthotels.com
Web Design: alexandergloeckner.com
Geschäftsführer:
Mario Maxeiner, Aernout de Jong
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 217929090
Handelsregistereintrag:
HRB 79456, Amtsgericht Hamburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufenthalt und für Veranstaltungen
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Sollte das Hotel seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Beendigung des Vertrages ändern, so gilt die geänderte Fassung als in den Vertrag einbezogen, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise durch drucktechnisch hervorgehobene Form, von dem neuen Inhalt Kenntnis zu nehmen, ihm der Hinweis auf diese Rechtsfolge mitgeteilt wird und er der Einbeziehung der geänderten AGB nicht binnen einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnisnahme der geänderten AGB widerspricht.
- Vorgenannte Regelung gilt gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch).
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn das Hotel der Einbeziehung im Ganzen oder in einzeln aufgeführten Punkten schriftlich zustimmt.
II. Vertragsabschluss, -partner und Verjährung
- Der Vertrag (im Folgenden auch „Buchung“ genannt) kommt nach Antrag des Kunden durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Wird der Buchungsantrag nicht vom Kunden selbst vorgenommen, sondern übermittelt ein gewerblicher Reisevermittler oder ein Reiseveranstalter das Angebot des Kunden, so kann das Hotel die Annahme des Antrags ebenfalls gegenüber dem gewerblichen Reisevermittler oder Reiseveranstalter erklären. Ein Reiseveranstalter haftet zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Reiseveranstalters vorliegt.
- Alle gegenseitigen Ansprüche unterliegen der Verjährung. Ansprüche gegen das Hotel verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände nach § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährung der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt und bemisst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die zwingenden Bestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet das Hotel Wahrscheinlichkeitswerte.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Dies gilt nicht gegenüber Kunden, die Verbraucher sind.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung durch das Hotel vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistung des Hotels (z.B. Anzahl der Zimmer oder Gäste, Aufenthaltsdauer der Gäste) wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt eine Mahngebühr von EUR 2,50 zu erheben. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Zimmer, sonstiger Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, eine bereits geleistete Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Satz eins dieser Bestimmung nachträglich angemessen zu erweitern.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. - Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Vorabautorisierung der Kreditkarte des Kunden vornehmen, um sicherzustellen, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um den Gesamtbetrag des Aufenthaltes zu decken. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Vorabautorisierung seiner Kreditkarte.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
- Mit dem Übernachtungsteuergesetz (ÜnStG) von Berlin ist eine 5% Abgabe (City Tax) auf den Netto-Logispreis für alle Gäste zzgl. des derzeit ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% vorgesehen. Von der Besteuerung sind nach § 1 Abs. 3 ÜnStG berufliche Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen ausgenommen. Voraussetzung ist, dass der Übernachtungsgast die berufliche Veranlassung für die Übernachtung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft macht. Gruppenbuchungen sowie vertraglich geschlossene Veranstaltungen mit Zimmerkontingent werden exklusive City Tax angeboten, die City Tax wird für alle nicht beruflich veranlassten Übernachtungen zusätzlich erhoben.
- Tageszimmer werden mit dem am Tag gültigen Logispreis berechnet, eine Nutzung bis 14 Uhr wird mit 30%, eine Nutzung bis 18 Uhr wird mit 50% in Rechnung gestellt. Nach 18 Uhr ist der vollständige Logispreis zu zahlen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) bzw. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
- Wenn der Kunde die Anreise oder Veranstaltung absagt („Stornierung“) so ist in jedem Fall der vereinbarte Preis aus dem Vertrag, unter Berücksichtigung der anteiligen Berechnung der nachstehenden Absätze 2., 3.,4. und 5., sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Für Gruppenverträge (ab zehn Gästezimmer, mit Gruppenvertrag über Einzelreservierungen) gelten ergänzend folgende besondere Regelungen: Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen wirtschaftlich angemessen pauschalieren. Bei Zimmerstornierungen ist das Hotel ab Vertragsunterzeichnung berechtigt:
- bei einem Rücktritt, der bis zu 91 Tage vor dem Anreisezeitpunkt erfolgt, 10%
- bei einem Rücktritt, der zwischen 90 Tagen bis 61 Tagen, vor dem Anreisezeitpunkt erfolgt, 40%
- bei einem Rücktritt, der zwischen 60 Tagen bis 31 Tagen, vor dem Anreisezeitpunkt erfolgt, 60%
- bei einem Rücktritt, der zwischen 31 Tagen vor und dem Tag der Anreise erfolgt 90%
des vereinbarten Zimmer- bzw. Raumpreises multipliziert mit der Anzahl der stornierten Zimmer / Räume zu berechnen. Das Hotel wird die stornierten Zimmer anderweitig anbieten. Einen etwaigen Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich erzielten Zimmerpreis und dem höheren, stornierten Zimmerpreis, trägt der Kunde der die Stornierung ausgesprochen hat. Sollte der Gast ein Zimmer mit Minimum - Aufenthalt gebucht haben und er reist früher ab, als ursprünglich gebucht, wird trotzdem der volle Zimmerpreis in Rechnung gestellt, es sei denn, das Hotel konnte die stornierten Zimmer anderweitig zu mindestens den gleichen Konditionen vermieten. Macht das Hotel pauschalisierte Ansprüche gegen den Kunden geltend, steht diesem der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Veranstaltungen im Sinne dieser Vorschrift kommen zustande durch Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Tritt der Kunde nach Buchung einer Veranstaltung von dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zu einem unter IV Nr. 2 genannten Betrag folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt die Zustimmung des Hotels nicht, sind die vereinbarte Raummiete sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Die Beweislast für die Weitervermietung der Räumlichkeiten trägt der Kunde.
Eine Zustimmung des Hotels in Textform ist nicht erforderlich bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht. Sofern zwischen
dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart worden ist, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
Tritt der Kunde ohne Zustimmung des Hotels zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zu der vereinbarten Raummiete sowie bei Dritten veranlassten Leistungen,- zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 35% des entgangenen Speiseumsatzes oder
- bei jedem späteren Rücktritt 70% des entgangenen Speiseumsatzes
in Rechnung zu stellen.
Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, ist das Hotel berechtigt - bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%,
- bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl
in Rechnung zu stellen.
Der Abzug ersparter Aufwendungen wurde berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der Höhe entstanden sind.
Ändert sich die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung um mehr als 5%, (Reduzierung der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl), muss dies dem Hotel vom Kunden spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
Die Reduzierung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, ist das Hotel berechtigt, die ursprünglich vereinbarte Teilnehmeranzahl, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Rechnung zu stellen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird von dem Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehender Reduzierung der Teilnehmerzahl, wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Dem Kunden wird es nachgelassen, den vereinbarten Preis für die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl reduzierten Aufwendungen, zu mindern.
Im Falle einer Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Teilnehmeranzahl berechnet.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn das Hotel trifft ein Verschulden.
- Für Einzelreservierungen (bis zu 10 Gäste-Zimmer, ohne Gruppenvertrag über die Einzelreservierung abgeschlossen) gelten folgende Stornierungsbedingungen: Einzelreservierungen können bis 15 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden, es sei denn, im vorliegenden Beherbergungsvertrag sind Ausschlusskriterien (wie z.B. bei Messetagen) vereinbart worden, die einer Kündigung entgegenstehen bzw. diese einschränken.
- Reservierungen im Hotel-Restaurant Charlotte & Fritz bis zu 6 Personen können unter Angabe einer Kreditkarte (zur Garantie) vorgenommen werden. Alle Tisch-Reservierungen können bis 15 Uhr am Veranstaltungstag kostenfrei storniert werden. Danach fällt eine pauschale Stornierungsgebühr von 40,00 EUR pro gebuchter Person an. Die zur Garantie hinterlegte Kreditkarte wird mit dem Betrag von 40,00 EUR multipliziert mit der Personenanzahl belastet.
Gruppenreservierungen mit fester Menüabsprache im Hotel-Restaurant Charlotte & Fritz sind ab 7 Personen möglich. Die Stornierungsbedingungen für Gruppenreservierungen im Restaurant sind wie folgt geregelt:- Bei einer Stornierung von 2 Tagen vor der Veranstaltung wird 50% des Menüpreises für die gebuchte
Personenanzahl in Rechnung gestellt - Bei einer Stornierung am Vortag der Veranstaltung wird 80% des Menüpreises für die gebuchte Personenanzahl
in Rechnung gestellt - Bei Stornierung am Veranstaltungstag werden Ihnen 90% des Menüpreises für die gebuchten Personen in
Rechnung gestellt
- Bei einer Stornierung von 2 Tagen vor der Veranstaltung wird 50% des Menüpreises für die gebuchte
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Abweichende Stornierungsvereinbarungen aufgrund Vereinbarung im Einzelfall haben Vorrang.
- Wenn ein Kunde die vereinbarte Leistung ohne Hinweis an das Hotel nicht in Anspruch nimmt, ohne wirksam vom Vertrag zurückzutreten, ist der vertraglich vereinbarte Preis in voller Höhe zu zahlen, zuzüglich etwaiger weiterer Schäden, die dem Hotel im Vertrauen auf die Anreise bzw. den Veranstaltungsbeginn entstanden sind; macht das Hotel pauschalisierte Ansprüche gegen den Kunden geltend, so steht diesem der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufenthalt und für Veranstaltungen
Seite 6 von 9 - Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Vertragsziffer III. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt (Force Majeure), oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Höhere Gewalt ist jedes außergewöhnliche Ereignis, welches bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und auch bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, z.B. Naturereignisse, Arbeitskämpfe, terroristische Angriffe, Stromausfall usw. Ein außerordentliches Rücktrittsrecht für das Hotel entsteht auch, wenn die außerordentlichen Ereignisse, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, bei Unterlieferanten des Hotels eintreten und dies dem Hotel nicht vorhersehbar war und auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte..
- Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Der Zweck bzw. der Anlass oder Inhalt des Aufenthaltes bzw. der Veranstaltung gesetzeswidrig sind oder gegen einen bestandskräftigen behördlichen Verwaltungsakt oder eine rechtskräftige gerichtliche Verfügung verstoßen.
- Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung entgegen Vertragsziffer III. 6 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 15.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Kunde hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Das Hotel ist berechtigt für Spätanreisen eine Garantie zu verlangen.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schadens hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises). Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken während Veranstaltungen im Sinne von IV.Nr. 3
- Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- Im Falle von gesundheitlichen Schäden durch mitgebrachte Lebensmittel übernimmt das Hotel keine Haftung.
-
Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit der Lebensmittel, die nach einem Veranstaltungstag im Hotel oder vom Hotel zum Selbstverzehr außer Haus mitgenommen werden.
VIII. Nutzung von technischen Einrichtungen und Anschlüssen während Veranstaltungen im Sinne von IV. Nr. 3 - Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
- Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
IX. Musikdarbietungen, Beschallung, Künstlerauftritte im Rahmen von Veranstaltungen im Sinne von IV. Nr. 3
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass- im Rahmen von ihm selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung die entsprechenden Meldungen und Abrechnungen von ihm selbst mit der GEMA vorzunehmen sind,
- die Mitwirkung von Künstlern an Veranstaltungen des Kunden eine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse begründen kann. Es ist Sache des Kunden, den sich hieraus ergebenden Pflichten zu entsprechen.
Für den Fall, dass das Hotel für Veranstaltungen des Kunden Künstler engagiert, ist das Hotel berechtigt, die Beiträge zur Künstlersozialversicherungen an den Kunden weiter zu belasten.
X. Material und Gegenstände im Rahmen von Veranstaltungen im Sinne von IV. Nr. 3 / Verlust oder Beschädigung von Veranstaltungsmaterial und Gegenständen im Rahmen von Veranstaltungen
- Dekorationsmaterial, Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände des Kunden, der nicht selbst als Gast im Hotel aufgenommen wird, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung solcher Gegenstände keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ausgenommen sind zudem alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Pflicht darstellt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung des Gastwirts nach §§ 701 ff. BGB wird durch die Regelungen dieses Absatzes nicht berührt.
- Mitgeführtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
- Die mitgeführten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene
Nutzungsentschädigung berechnen. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.) das von dem Kunden für Konferenzen, Ausstellungen, Präsentationen usw. angeliefert wird, muss vor oder nach der Veranstaltung selbst entsorgt oder mitgenommen werden. Sollte der Kunde das Hotel mit der Entsorgung von Verpackungen wie Kartonage, Holzkisten, Styropor, Plastik usw. betrauen, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
XI. Haftung des Kunden für Schäden während Veranstaltungen im Sinne von IV. Nr. 3
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Sofern der Kunde Verbraucher ist, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XII. Haftung des Hotels - Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und der Freiheit. Desweiteren vom Haftungsausschluss ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden, die auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer etwa vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet entsprechend § 690 BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
XIII. Wertgutscheine
- Das Hotel stellt gegen Entgelt Wertgutscheine für das Hotel-Restaurant Charlotte & Fritz oder für mindestens eine Hotelübernachtung, mit oder ohne Frühstück aus. Die Wertgutscheine können auch online über das Gutscheintool des Hotels erworben werden.
- Der Wertgutschein wird durch Vorlage des Gutscheins gegenüber dem Hotelpersonal eingelöst und entwertet.
- Die Gültigkeitsdauer der Wertgutscheine beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Wertgutschein ausgestellt worden ist.
- Eine gleichzeitige Einlösung von mehreren Wertgutscheinen ist dem Kunden gestattet.
- Der Wertgutschein kann nur gegen die in Ziffer 1 benannten Dienstleistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
- Eine Teileinlösung des Wertgutscheins ist möglich.
- Eine Übertragung sowie Einlösung des Wertgutscheins durch Dritte ist möglich, sofern gegen den Dritten kein Hausverbot in den Räumlichkeiten des Hotels besteht.
XIV. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. - Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Version Mai 2018[Diese AGB gelten für alle Verträge des Hotels ab dem 01.05.2018.]
Regionalität spielt eine bedeutende Rolle in unserer Küche. Charlotte & Fritz ist deshalb immer auf der Suche nach feinen regionalen Spezialitäten die, kombiniert von unseren Küchenteam, ein exquisites Geschmackserlebnis bieten. Deshalb freuen wir uns, Ihnen die nachfolgenden Produzenten vorstellen zu dürfen:
Paoella Mozzarella GmbH
Paoella Mozzarella legt Wert darauf, das beste Mozzarella-Erlebnis durch eine nachhaltige, transparente Produktion zu bieten und mit natürlichen Büffelmilchprodukten erstklassige Qualität und regionale Authentizität zu zeigen.
Alte Milch Berlin
Seit seiner Gründung im Jahr 2015 mit nur drei Käselaiben hat sich Alte Milch schnell zu eine der faszinierendsten Käsetheken Berlins entwickelt und bietet eine kuratierte Auswahl an Rohmilchkäsesorten direkt vom Erzeuger, von Klassikern bis hin zu innovativen Sorten. Ein Ort wo Käse im Mittelpunkt steht.
Domberger Brot
Florian Domberger ist davon überzeugt, dass für das Backen nicht unbedingt ein Meistertitel erforderlich ist und legt vor allem Wert auf gute Produkte, ehrliches Handwerk, saubere Energie und eine kundenorientierte Einstellung, das zeigt sich auch darin, dass alle Mitarbeiter sowohl im Verkauf, als auch in der Bäckerei arbeiten.
Schwein – Duroc Fläming
Das Engagement für kurze Transportwege sichert die regionale Authentizität der Produkte: Die Transportwege des Schlachtviehs betragen nur 10 bis 50 km, was den Stress minimiert und eine sofortige Verarbeitung ermöglicht. So sind 95 % des Wurstsortiments aus eigener Produktion und verfügbar im Verkauf innerhalb weniger Tage.
Rausch Schokolade
Das größte Schokoladenhaus der Welt, nur 250 m von unserem Hotel entfernt und ein Berliner Familienunternehmen in 5. Generation.
Milchprodukte – Lobetaler Milch
Die Gründung Bio-Molkerei innerhalb der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal leitete einen umfassenden Wandel ein, der zur Umstellung der Höfe und Gärtnereien auf Bio-Betriebe führte und die bekannte Qualität der Bio-Molkereiprodukte hervorhob.
Gemüse – Weihe und Bio aus Deutschland
Ein stolzes Familienunternehmen, das seit seiner Gründung im Jahr 1925 durch Otto Weihe als Obsthändler im Berliner Wedding stark gewachsen ist und heute in vier Generationen über 280 Mitarbeiter am Berliner Großmarkt beschäftigt.
Maishähnchen – Prignitzer Hähnchen
Der kleinbäuerliche Prignitzer Landhof ist auf Geflügelrassen spezialisiert. In natürlicher Umgebung werden Enten, Gänse, Puten, Fasane, Hühner und Wachteln gehalten, die in natürlicher Umgebung mit freiem Auslauf auf dem Hof und den angrenzenden Wiesen gehalten werden und hauptsächlich Grünfutter fressen.